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AGB´s

Einlassbedingungen

Platzordnung

  • Die Benutzung von Handys, Feuerzeugen und Laserpointern ist im Horror Maislabyrinth streng verboten. Die Mitnahme von eigenen Taschenlampen ist verboten.

  • Die Mitnahme von größeren Taschen, spitzen und sperrigen Gegenständen sowie von Kameras und Aufzeichnungsgeräten in die Attraktion ist nicht gestattet. Das Filmen und Fotografieren ist nur vor dem Eingangsbereich, nicht in der Attraktion gestattet.

  • Als Besucher ist es erlaubt geschminkt und kostümiert zu erscheinen, jedoch keinesfalls andere Gäste zu erschrecken oder zu belästigen. 

  • Haustiere dürfen weder mit in die Attraktion genommen werden noch im Auto zurückgelassen werden. Stressresistente Hunde dürfen sich unter ständiger Beobachtung vor dem Eingangsbereich, aber nicht in der Attraktion aufhalten.

 

 

Alters- und Einlassbeschränkungen:
Kein Einlass für Kinder unter 10 Jahren. Kinder bis einschl. 15 Jahren dürfen generell nur in Begleitung eines aufsichtsberechtigten oder aufsichtsbeauftragten Erwachsenen das Maislabyrinth betreten. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur vor 00.00 Uhr das Labyrinth besuchen. Kinder unter 10 Jahren können in Begleitung einer Aufsicht das Gelände des Horror Maislabyrinth besuchen, jedoch nicht die Attraktion. Sowohl Darsteller als auch Gruselstimmung können Kinder ängstigen! Bitte berücksichtigen Sie deren Empfindungen und handeln sie rücksichtsvoll.
Einlass für stark Alkoholisierte kann verweigert werden. Personen mit Herz- und Kreislaufproblemen, Hochschwangere und Personen, die grelles und flackerndes Licht sowie totale Finsternis nicht ertragen können, dürfen das Labyrinth nicht betreten.

 

Informationen für Besucher mit Behinderung/en:

Besucher mit eingeschränktem Hör- und/oder Sehvermögen können die Attraktion aus Sicherheitsgründen nur mit einer einzelnen, sie unterstützenden Hilfsperson betreten (pro Besucher mit dieser Behinderung je ein Betreuer mit voll einsetzbarem Seh- und Hörvermögen). Im Evakuierungsfall muss trotz der  engen und verwinkelten Labyrinthwegen eine sehr zügige Evakuierung gewährleistet werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass Besucher mit Gehhilfen und Rollstuhlfahrer das Horrorlabyrinth leider nicht durchlaufen bzw. durchfahren können und dürfen. Eine Ausnahme kann für Besucher gewährt werden, die sich mit einer einzelnen Gehhilfe (z.B. Krücke oder Gehstock) trotz Einschränkung zügig fortbewegen können. Im Zweifelsfall wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter an der Kasse oder vorab per Mail an info@eventzauber-nord.de

 

Haftungshinweis:
Alle Grafiken sind nach bestem Wissen auf ein Copyright geprüft worden. Sollte hier trotzdem jemand Anspruch erheben, bitten wir Sie, uns dieses sofort zu melden. Wir werden die Grafik umgehend entfernen. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen, gegebenenfalls auch Informationen zu entfernen.

Outdoor-Veranstaltung:

Es handelt sich um Outdoor-Veranstaltungen, die auch bei Regen stattfinden. Erst bei extremen Wetterwarnungen werden Veranstaltungen (ggf. kurzfristig) abgesagt. Bei Absage von Veranstaltungen werden Sie bei Möglichkeit telefonisch, per Mail und über unsere Facebook und Instagram Seiten kurzfristig benachrichtigt. In diesem Fall verfällt das Ticket.


Storno durch Kunden:

Jeder Kauf einer Eintrittskarte ist verbindlich und kann nicht storniert oder geändert werden. Ein Kündigungsrecht nach § 5e KSchG ist ausgeschlossen, weil es sich bei den vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen um Freizeit-Dienstleistungen iS des § 5c Abs 4 Z 2 KSchG handelt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Eventzauber-Nord (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Eventzauber - Nord, Inh. Ilka Engel. 1 § die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Eventzauber – Nord auch Veranstalter genannt - regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kartenkäufer bzw. Besucher. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Veranstalter und dem/den Kartenkäufer 
bzw.Besucher(n) anderseits.

 

2 § Jede gültige Eintrittskarte berechtigt den Besucher ausschließlich zum einmaligen Besuch der darauf angegebenen Veranstaltung. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis (inkl. USt) enthält die auf der Eintrittskarte bezeichneten Shows. Die Getränke sind vom Eintrittspreis nicht umfasst. Der Verzehr eigener / mitgebrachter Lebensmittel und Getränke ist auf der Veranstaltungsfläche untersagt. 


3 § Jeder Kauf einer Eintrittskarte ist verbindlich und kann nicht storniert oder geändert werden. Ein Kündigungsrecht nach § 5e KSchG ist ausgeschlossen, weil es sich bei den vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen um Freizeit-Dienstleistungen iS des § 5c Abs 4 Z 2 KSchG handelt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen Umbuchungen vorzunehmen. Wenn der Veranstalter eine Umbuchung für den Kartenkäufer durchführt, wird eine Umbuchungsgebühr von 15 % des Ticketpreises pro Ticket fällig. Wird die Veranstaltung zum gebuchten Termin nicht besucht, verfällt die Eintrittskarte ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises. 


4 § Der Besucher darf Eintrittskarten nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Eventzauber –Nord verkaufen, zum Verkauf anbieten, weiterverkaufen oder auf eine andere Weise weitergeben. Davon ausgenommen ist die Weitergabe der Eintrittskarten höchstens zum Nennwert an Gäste des Besuchers (Gäste im Sinne dieser Bestimmung sind Verwandte, enge Freunde, Mitarbeiter, Angestellte und Kollegen) zu deren persönlichen Verwendung. 


5 § Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen von durch den Veranstalter nicht zu vertretbaren Umständen die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall kann der Kartenkäufer die Eintrittskarten an dem Abend nur am Veranstaltungsort, an dem die abgesagte bzw. verschobene Vorstellung hätte stattfinden sollen, - vorausgesetzt es finden noch weitere Veranstaltungen statt -gegen Eintrittskarten, die zum Besuch einer anderen Veranstaltung berechtigen, umtauschen oder gegen Rückgabe des Eintrittspreises an den Veranstalter Eventzauber – Nord zurückgeben. Die Rückgabe oder der Umtausch der Eintrittskarte erfolgt bei der Vorverkaufsstelle, bei welcher der Besucher die Eintrittskarte erworben hat. 


6 § die Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Besuchers sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben; diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Des Weiteren ist gegenüber Besuchern, die nicht Verbraucher iSd KSchG sind, die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen. 


7 § Programmänderungen, der Austausch von einzelnen Künstlern oder Artisten (insbesondere im Fall von Erkrankungen oder Unfällen), bleiben dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen den Besucher nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. 


8 § das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras und gefährlichen Gegenständen ist nicht erlaubt. Die Aufnahmen sind nur ohne Blitz zu tätigen und sind auch nur für den privaten Zweck erlaubt. 


9 § Der Besucher willigt ausdrücklich ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Besuchers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zulassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt. 


10 § Der Besucher stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, E Mail, Telefonnummer zum Zweck der Ausstellung der Eintrittskarte als auch für Marketingaktionen für von der Eventzauber – Nord angebotenen Veranstaltungen verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann durch den Besucher jederzeit widerrufen werden. 


11 § Getränke, Speisen und Merchandisingartikel, die am Abend der Veranstaltung vom Besucher bestellt werden, müssen am Abend gezahlt werden.

 

12 § mit Kauf einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Die Weisungen des Personals des Veranstaltungsortes sind zu beachten. Das Betreten der Bühne bzw. des Bühnenbereichs ist untersagt. Den Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfugung. Der Besucher hat kein Recht auf freie Platzwahl. Hinsichtlich Park- und Platzordnung ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. 


13 § bei Ausfall der Veranstaltung auf Grund behördlicher Auflagen, verfällt das Ticket und wird nicht erstattet. 


14 § verbindliche Buchung und Kauf der Eintrittskarte über Internet bzw. Online-Bestellung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Buchungsseiten verfügen derzeit nicht über einen Verschlüsselungsstandard oder anderes Sicherheitskriterium.

 

15 § das Parken auf dem Gelände des Veranstaltungsortes ist ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eventzauber-Nord haftet in keinem Fall. Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Eventzauber-Nord– Inh. Ilka Engel. 

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